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Pflegevollmachten & Verfügungen

Arten von Pflegevollmachten & Verfügungen

Am besten sollte sich jeder Erwachsene rechtzeitig um seine Vorsorgedokumente kümmern. Denn sie dienen eben der Vorsorge – und wenn es erstmal zu spät ist, lässt sich die Vorsorge nicht mehr nachholen.

Doch welche Vollmacht oder Verfügung passt in welcher Situation? Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Vorsorgedokumente vor, damit Sie für sich die richtige Wahl treffen können.

Die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Testament

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer für Sie handeln kann und soll, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Also zum Beispiel, wenn Sie im Koma liegen oder an fortgeschrittener Demenz leiden.

Das bedeutet aber auch: Sie müssen sich wirklich sicher sein, dass die Person, die Sie als Ihren Bevollmächtigten einsetzen, auch Ihr unbegrenztes Vertrauen genießt. Wenn es keine solche Person gibt, könnten Sie stattdessen über eine Betreuungsverfügung nachdenken.

Generalvollmacht

Mit einer Generalvollmacht kann die bevollmächtigte Person bei den meisten persönlichen, rechtlichen und finanziellen Belangen für Sie handeln. Auf Wunsch kann die Generalvollmacht auch eine Bevollmächtigung in gesundheitlichen Fragen beinhalten.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht greift eine Generalvollmacht sofort nach der Unterschrift. Sie kann also bereits verwendet werden, wenn es Ihnen als Vollmachtgeber noch gut geht und Sie Ihre Belange selbst regeln können.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Therapien oder Behandlungen Sie prinzipiell wünschen oder ablehnen. Das Dokument wird von Ärzten erst eingesehen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen selbst zu treffen.

Sobald Sie volljährig sind, können Sie eine Patientenverfügung verfassen und auf Wunsch auch einen Hinweis darauf im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Ob hinterlegt oder nicht: Sie können die Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung geben Sie dem Betreuungsgericht eine Vorgabe für die Person Ihres rechtlichen Betreuers. Von dieser darf das Gericht nur aus wichtigen Gründen abweichen. Zum Beispiel, wenn der Betreuer selbst aufgrund einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit ungeeignet ist.

Die Betreuungsperson kann Sie dann in allen wichtigen Belangen vertreten. Im Unterschied zu einer Vollmacht wird der gesetzliche Betreuer jedoch von einem Gericht eingesetzt. Und die Handlungen des Betreuers werden vom Gericht kontrolliert. Damit soll ein Missbrauch verhindert werden.

Testament

Mit einem Testament halten Sie fest, wer nach Ihrem Tod den Nachlass erben soll. Ohne Testament wird die Vererbung über die gesetzliche Erbfolge geregelt. Sie können das Testament selbst verfassen oder einen Notar damit beauftragen.

Form & Inhalt

Wenn Sie als Privatperson eine Vollmacht oder Verfügung ausstellen, gibt es in den meisten Fällen kaum verbindliche Vorschriften für die Gestaltung. Trotzdem gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten, damit Ihre Vorsorgedokumente ihren Zweck zuverlässig erfüllen.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, wichtige Entscheidungen schriftlich festzuhalten. Theoretisch sind auch mündliche Vollmachten möglich, doch diese lassen sich in der Praxis kaum nachweisen. Es wird für Ihren Vertreter kaum möglich sein, Sie nur mit einer mündlichen Vollmacht zu vertreten.

5 Tipps für das Erstellen einer Vollmacht oder Verfügung:

  1. Benennen Sie möglichst konkret Ihre eigene Person und den Vollmachtnehmer oder gewünschten Betreuer. Verwenden Sie dafür mindestens Vornamen, Nachnamen, Geburtsort und Geburtsdatum sowie nach Möglichkeit die Nummern auf den Personalausweisen.
  2. Halten Sie die Formulierung nicht zu allgemein, sonst könnten die Befugnisse größer sein als von Ihnen gewünscht.
  3. Aber: Schränken Sie die Gültigkeit auch nicht unnötig ein. Sonst kann es passieren, dass das Dokument am Ende nicht ausreicht, um Sie zu vertreten.
  4. Legen Sie die Dauer der Gültigkeit fest oder schreiben Sie ausdrücklich, dass sie unbegrenzt ist.
  5. Auf keinen Fall fehlen darf die Unterschrift mit Datum. In bestimmten Fällen ist auch eine Beglaubigung oder sogar eine notarielle Beurkundung notwendig.

Wichtig: Vollmachten und Verfügungen sind nur im Original voll rechtsgültig. Bewahren Sie diese Urkunden unbedingt an einem sicheren Ort auf.

Info Pflege.de